Labels & Verträge · Thema 9 von 27
Welche Verträge gibt es mit einem Label?
Künstlervertrag, Bandübernahme oder Vertriebsdeal: wer bezahlt, wem gehört die Aufnahme?
Ein Label will mit dir arbeiten. Aber mit welchem Vertrag? Es gibt drei klassische Modelle. Der Unterschied ist immer derselbe: Wer bezahlt, wer trägt das Risiko, und wem gehört am Ende die Aufnahme?
1. Der Künstlerexklusivvertrag
Das Label bezahlt alles: Studio, Produktion, Video, Marketing, plus deinen Vorschuss. Dafür gehört ihm die Aufnahme, und du nimmst nur für dieses Label auf, oft gleich für mehrere Alben. Dein Anteil: meistens 15 bis 25 Prozent. Das volle Risiko trägt das Label.
2. Der Bandübernahmevertrag (BÜV)
Du produzierst den Song selbst und bezahlst die Aufnahme. Das Label übernimmt das fertige Band und kümmert sich um Vertrieb und Marketing. Weil du die Produktion bezahlt hast, ist dein Anteil höher, grob 20 bis 30 Prozent. Und die Rechte lassen sich eher zeitlich begrenzen.
3. Der Vertriebsdeal
Hier bist du dein eigenes Label. Aufnahme, Video, Marketing: alles deine Sache und dein Geld. Der Vertrieb bringt deinen Song nur auf Spotify, Apple Music und Co. Dafür behältst du deinen Master und meistens 70 bis 90 Prozent der Einnahmen.
Ein Rechenbeispiel
Bei 250.000 Euro Einnahmen ist dein Anteil im Künstlervertrag 50.000 Euro, beim BÜV rund 62.500 und beim Vertriebsdeal 200.000. Dafür hast du dort vorher alles selbst bezahlt.
Kein Modell ist besser. Es kommt darauf an, wie viel Geld und Risiko du selbst tragen kannst.
Alle Zahlen sind grobe Richtwerte für Einsteiger und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.


